Der Ortstermin ist ein zentraler Bestandteil vieler sachverständiger Begutachtungen. Er dient dazu, den relevanten Sachverhalt unmittelbar vor Ort aufzunehmen, zu dokumentieren und fachlich einzuordnen.
Für Auftraggeber ist es hilfreich zu wissen, wie ein solcher Termin typischerweise abläuft. Das schafft Erwartungssicherheit und verhindert Missverständnisse darüber, was bei einem Ortstermin realistisch zu erwarten ist – und was nicht.
Der Ortstermin ermöglicht dem Sachverständigen, sich ein eigenes Bild vom Untersuchungsgegenstand zu machen. Die eigene Wahrnehmung vor Ort ist die Grundlage für jede spätere fachliche Bewertung.
Zu Beginn verschafft sich der Sachverständige einen Überblick über die örtlichen Gegebenheiten und den Anlass der Begutachtung. Anschließend werden die relevanten Bereiche gezielt untersucht und dokumentiert.
Gespräche mit Beteiligten können stattfinden, dienen jedoch ausschließlich der Sachverhaltsaufnahme. Bewertungen, Diskussionen oder rechtliche Einschätzungen sind nicht Bestandteil des Ortstermins.
Die fachliche Auswertung erfolgt in der Regel im Nachgang. Häufig werden die Feststellungen mit Unterlagen abgeglichen oder durch weitere Recherchen ergänzt, bevor gutachtliche Aussagen formuliert werden.
Aus sachverständiger Sicht: In der Praxis erwarten Beteiligte beim Ortstermin häufig bereits eine abschließende Bewertung. Tatsächlich dient der Termin der sorgfältigen Feststellung und Dokumentation. Die fachliche Einordnung erfolgt bewusst erst im Nachgang – auf Basis aller Informationen.
Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen fachlichen Information zum Ablauf eines Ortstermins. Sie ersetzt keine Rechtsberatung und keine individuelle Einzelfallprüfung.
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