Einordnung

Technische Bewertung und rechtliche Bewertung – zwei verschiedene Ebenen

In baulichen Auseinandersetzungen werden technische und rechtliche Fragen häufig miteinander vermischt. Dies führt zu Missverständnissen, überhöhten Erwartungen und falschen Schlussfolgerungen.

Dabei folgen technische Bewertungen und rechtliche Bewertungen unterschiedlichen Logiken, verwenden unterschiedliche Maßstäbe und haben unterschiedliche Zielsetzungen.

1. Was eine technische Bewertung leistet

Die technische Bewertung befasst sich mit dem baulichen Sachverhalt selbst. Sie untersucht unter anderem:

  • den vorgefundenen Zustand
  • Abweichungen von technischen Regeln
  • Ursachen von Schäden oder Auffälligkeiten
  • funktionale und konstruktive Zusammenhänge

Ziel ist eine fachlich nachvollziehbare Einordnung des Sachverhalts, nicht die rechtliche Würdigung.

2. Was eine rechtliche Bewertung leistet

Die rechtliche Bewertung ordnet einen Sachverhalt in rechtliche Normen ein. Sie beantwortet Fragen wie:

  • liegen rechtlich relevante Mängel vor?
  • bestehen Ansprüche oder Pflichten?
  • welche Rechtsfolgen ergeben sich?

Diese Bewertung erfolgt durch Gerichte oder Rechtsanwälte und baut häufig auf technischen Feststellungen auf.

3. Warum beide Ebenen nicht gleichzusetzen sind

Technische Feststellungen sind eine Grundlage, aber keine Entscheidung über rechtliche Konsequenzen.

Ein technisch festgestellter Sachverhalt kann rechtlich relevant, rechtlich irrelevant oder unterschiedlich zu würdigen sein.

Aus sachverständiger Sicht: Häufig wird aus einer technischen Abweichung sofort ein „Anspruch“ abgeleitet. In der Praxis ist genau hier die saubere Trennung entscheidend: Technik klärt den Zustand und die Ursachen – die rechtliche Einordnung hängt zusätzlich von Vertrag, Beweislast, Fristen und weiteren Umständen ab.

4. Typische Missverständnisse in der Praxis

  • der Sachverständige „entscheidet“ über Ansprüche
  • eine technische Abweichung ist automatisch ein rechtlicher Mangel
  • ein Gutachten ersetzt eine rechtliche Prüfung

Diese Vermischung der Ebenen führt regelmäßig zu Enttäuschungen und unnötigen Konflikten.

5. Rolle des Sachverständigen

Sachverständige bewegen sich ausschließlich auf der technischen Ebene. Ihre Aufgabe ist es, Sachverhalte festzustellen, fachlich einzuordnen und Bewertungsmaßstäbe offenzulegen.

6. Zusammenspiel beider Ebenen

Technische und rechtliche Bewertung ergänzen sich, wenn ihre Rollen klar getrennt bleiben. Eine saubere technische Einordnung ermöglicht eine fundierte rechtliche Würdigung.

7. Einordnung aus sachverständiger Sicht

Viele Konflikte entstehen nicht aus dem Sachverhalt selbst, sondern aus der Erwartung, dass technische Bewertungen rechtliche Antworten liefern sollen.

Klarheit entsteht, wenn technische und rechtliche Ebenen bewusst getrennt betrachtet werden.

Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen fachlichen Einordnung zur Abgrenzung technischer und rechtlicher Bewertungen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung und keine individuelle Einzelfallprüfung.