Gutachten werden häufig als abschließende Bewertung eines Sachverhalts verstanden. Diese Erwartung führt jedoch leicht zu Fehlinterpretationen oder Enttäuschungen.
Ein Gutachten ist kein Urteil. Es ersetzt weder gerichtliche Entscheidungen noch vertragliche Regelungen, sondern liefert eine fachliche Grundlage für weitere Entscheidungen.
Die Aufgabe eines Gutachtens besteht darin, fachliche Fragen zu klären und technische oder handwerkliche Sachverhalte nachvollziehbar einzuordnen. Es schafft Transparenz, ohne Entscheidungen vorwegzunehmen.
Urteile erfordern rechtliche Würdigungen und verbindliche Festlegungen. Diese liegen außerhalb der Zuständigkeit eines Sachverständigen. Auch im gerichtlichen Verfahren bleibt die Entscheidungskompetenz beim Gericht.
Aus sachverständiger Sicht: In der Praxis werden Gutachten häufig als „Entscheidung“ gelesen, obwohl sie „nur“ die fachliche Grundlage liefern. Besonders wichtig ist die Trennung: Der Sachverständige klärt den technischen Sachverhalt – die rechtliche Würdigung und die Entscheidung liegen bei Gericht, Vertragspartnern oder Beteiligten.
Im Gerichtsverfahren unterstützt das Gutachten die Entscheidungsfindung, indem es fachliche Zusammenhänge erläutert. Es ersetzt jedoch nicht die rechtliche Würdigung durch das Gericht.
Für Auftraggeber ist es wichtig, Gutachten als Orientierungshilfe zu verstehen. Sie können Klarheit schaffen und Argumente liefern, treffen jedoch keine verbindlichen Entscheidungen.
Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen fachlichen Einordnung der Rolle von Gutachten. Sie ersetzt keine Rechtsberatung und keine individuelle Einzelfallprüfung.
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