In baulichen Auseinandersetzungen werden technische und rechtliche Fragen häufig miteinander vermischt. Dies führt zu Missverständnissen, überhöhten Erwartungen und falschen Schlussfolgerungen.
Dabei folgen technische Bewertungen und rechtliche Bewertungen unterschiedlichen Logiken, verwenden unterschiedliche Maßstäbe und haben unterschiedliche Zielsetzungen.
Die technische Bewertung befasst sich mit dem baulichen Sachverhalt selbst. Sie untersucht unter anderem:
Ziel ist eine fachlich nachvollziehbare Einordnung des Sachverhalts, nicht die rechtliche Würdigung.
Die rechtliche Bewertung ordnet einen Sachverhalt in rechtliche Normen ein. Sie beantwortet Fragen wie:
Diese Bewertung erfolgt durch Gerichte oder Rechtsanwälte und baut häufig auf technischen Feststellungen auf.
Technische Feststellungen sind eine Grundlage, aber keine Entscheidung über rechtliche Konsequenzen.
Ein technisch festgestellter Sachverhalt kann rechtlich relevant, rechtlich irrelevant oder unterschiedlich zu würdigen sein.
Aus sachverständiger Sicht: Häufig wird aus einer technischen Abweichung sofort ein „Anspruch“ abgeleitet. In der Praxis ist genau hier die saubere Trennung entscheidend: Technik klärt den Zustand und die Ursachen – die rechtliche Einordnung hängt zusätzlich von Vertrag, Beweislast, Fristen und weiteren Umständen ab.
Diese Vermischung der Ebenen führt regelmäßig zu Enttäuschungen und unnötigen Konflikten.
Sachverständige bewegen sich ausschließlich auf der technischen Ebene. Ihre Aufgabe ist es, Sachverhalte festzustellen, fachlich einzuordnen und Bewertungsmaßstäbe offenzulegen.
Technische und rechtliche Bewertung ergänzen sich, wenn ihre Rollen klar getrennt bleiben. Eine saubere technische Einordnung ermöglicht eine fundierte rechtliche Würdigung.
Viele Konflikte entstehen nicht aus dem Sachverhalt selbst, sondern aus der Erwartung, dass technische Bewertungen rechtliche Antworten liefern sollen.
Klarheit entsteht, wenn technische und rechtliche Ebenen bewusst getrennt betrachtet werden.
Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen fachlichen Einordnung zur Abgrenzung technischer und rechtlicher Bewertungen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung und keine individuelle Einzelfallprüfung.
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