Viele Auftraggeber erwarten beim Ortstermin klare Aussagen oder unmittelbare Einschätzungen. Bleiben diese aus, entsteht schnell der Eindruck, der Sachverständige sei unsicher oder zurückhaltend.
Tatsächlich ist genau diese Zurückhaltung ein fester Bestandteil der fachlichen Arbeitsweise. Der Ortstermin dient in erster Linie der sachlichen Erfassung – nicht der spontanen Bewertung.
Beim Ortstermin werden zunächst Fakten gesammelt: Zustände, Abweichungen, Besonderheiten und Zusammenhänge. Diese Feststellungen müssen vollständig und unbeeinflusst erfolgen.
Würden bereits während der Begehung Bewertungen ausgesprochen, könnten diese spätere Erkenntnisse verzerren oder voreilige Schlussfolgerungen begünstigen.
Zahlreiche fachliche Aspekte lassen sich nicht allein durch den unmittelbaren Eindruck beurteilen. Oft müssen Unterlagen, Fotos, Messwerte oder Vergleichsmaßstäbe herangezogen werden.
Auch Wechselwirkungen zwischen Bauteilen, Nutzung und Umgebung erschließen sich häufig erst bei der strukturierten Nachbereitung.
Öffentliche Bewertungen während des Ortstermins können leicht als Parteinahme verstanden werden – insbesondere, wenn mehrere Beteiligte anwesend sind.
Zurückhaltung hilft, Erwartungen nicht vorzeitig zu lenken und die neutrale Rolle des Sachverständigen zu wahren.
Viele Auftraggeber verbinden Fachlichkeit mit klaren Aussagen direkt vor Ort. Bleiben diese aus, entsteht schnell Unsicherheit.
Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall: Zurückhaltung zeigt, dass sorgfältig gearbeitet wird und Bewertungen nicht „aus dem Bauch heraus“ erfolgen.
Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen fachlichen Einordnung der Arbeitsweise von Sachverständigen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung und keine individuelle Einzelfallprüfung.
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