Beim Ortstermin möchten oft mehrere Beteiligte anwesend sein – aus Interesse, aus Sorge oder weil sie ihre Sicht der Dinge erklären möchten. Zu viele Personen machen den Termin jedoch schnell unruhig und lenken vom eigentlichen Ziel ab: sachlich festzustellen, was vor Ort tatsächlich vorhanden ist.
Sinnvoll ist deshalb ein Teilnehmerkreis, der zur Sachverhaltsaufklärung beiträgt. Je klarer die Rollen verteilt sind, desto ruhiger, strukturierter und nachvollziehbarer läuft der Termin ab.
Maßgeblich ist der sachliche Nutzen. Anwesend sollten nur Personen sein, deren Anwesenheit für die Feststellungen, für die Zugänglichkeit von Bauteilen oder für die Klärung von Fakten hilfreich ist. Alles andere erhöht meist nur den Diskussionsanteil – nicht die Qualität der Begutachtung.
Häufig ist der Auftraggeber selbst oder eine vertretungsberechtigte Person sinnvoll anwesend – insbesondere, um Zugang zu Räumen zu ermöglichen, Unterlagen bereitzuhalten oder Fragen zur Nutzung und zum Ablauf beantworten zu können. Auch fachlich zuständige Ansprechpartner können hilfreich sein, sofern sie konkrete Informationen beitragen.
Weniger geeignet sind Personen ohne Sachbezug oder solche, die den Termin primär als Bühne für Argumente nutzen. Der Sachverständige moderiert keine Streitgespräche – der Ortstermin dient der Beobachtung und Dokumentation, nicht der „Verhandlung“ vor Ort.
Eine kurze Abstimmung vor dem Termin verhindert viele Missverständnisse: Wer ist zuständig? Wer öffnet welche Bereiche? Welche Unterlagen liegen bereit? Wenn alle Beteiligten wissen, was der Ortstermin leisten soll – und was nicht – wird der Ablauf deutlich ruhiger.
Bei einem gerichtlichen Ortstermin unterscheidet sich der Ablauf deutlich von einem privaten Auftrag. Maßgeblich ist ausschließlich der gerichtliche Beweisbeschluss, der den Umfang der Begutachtung und den Kreis der Beteiligten festlegt.
Die im Beweisbeschluss benannten Parteien sowie deren jeweilige Rechtsanwälte werden zum Ortstermin eingeladen. Ihnen wird die Teilnahme im Rahmen des gerichtlichen Auftrags ermöglicht.
Fragen, Hinweise oder Ergänzungen werden im gerichtlichen Verfahren nicht spontan vor Ort oder im Nachgang direkt mit dem Sachverständigen abgestimmt. Maßgeblich ist der formale Verfahrensweg über das Gericht.
Zusätzliche Fragen oder Unterlagen werden – sofern erforderlich – ausschließlich über das Gericht an den Sachverständigen herangetragen. Fragestellungen außerhalb des Beweisbeschlusses werden nicht aufgenommen.
Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen fachlichen Information zur Teilnahme an Ortsterminen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung und keine individuelle Einzelfallprüfung.
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