Gutachten folgen in der Regel einem klaren und nachvollziehbaren Aufbau. Dieser dient dazu, fachliche Feststellungen transparent darzustellen und die Herleitung von Ergebnissen für Dritte überprüfbar zu machen.
Für Auftraggeber, Anwälte und andere Beteiligte ist es hilfreich zu wissen, wie ein Gutachten gelesen werden sollte, um Inhalte korrekt einzuordnen und Fehlinterpretationen zu vermeiden.
Der strukturierte Aufbau eines Gutachtens dient der Transparenz. Er ermöglicht es Dritten, die Herleitung fachlicher Aussagen Schritt für Schritt nachzuvollziehen.
Zu Beginn eines Gutachtens werden der Auftrag, der Untersuchungsgegenstand und die fachliche Aufgabenstellung beschrieben. Dieser Teil legt den Rahmen der Begutachtung fest und grenzt die Fragestellungen klar ab.
Die Feststellungen beschreiben den vorgefundenen Ist-Zustand. Sie sind bewusst wertfrei gehalten und dokumentieren Beobachtungen, Messungen und Zustände, ohne diese bereits einzuordnen.
Aus der Praxis / sachverständiger Sicht: Häufig entstehen Missverständnisse, weil Feststellungen bereits als „Bewertung“ gelesen werden. Gerade Formulierungen wie „auffällig“, „abweichend“ oder „nicht regelgerecht“ sind zunächst fachliche Einordnungen – die eigentliche Bewertung folgt erst im dafür vorgesehenen Abschnitt.
Erst im Anschluss an die Feststellungen erfolgen die fachlichen Bewertungen und Schlussfolgerungen. Hier ordnet der Sachverständige die festgestellten Tatsachen fachlich ein.
Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen fachlichen Information zum Aufbau und zur Lesart von Gutachten. Sie ersetzt keine Rechtsberatung und keine individuelle Einzelfallprüfung.
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