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Praxisbericht · Schiedsgutachten · Sachverständigenpraxis

Schiedsgutachten: Wenn beide Seiten eine gemeinsame fachliche Klärung wollen

Eine Holz-Haustür wird eingebaut und ist zunächst unauffällig. Etwa ein halbes Jahr später zeigen sich Risse in der Füllung. Eigentümer und Handwerksbetrieb bewerten Ursache, Bedeutung und mögliche Abhilfe unterschiedlich. In einem solchen Fall kann ein gemeinsam beauftragtes Schiedsgutachten eine gemeinsame fachliche Grundlage schaffen.

Dieser Praxisbericht zeigt an einem anonymisierten Fall aus der Sachverständigenpraxis, was sich verändert, wenn nicht jede Seite einen eigenen Gutachter beauftragt, sondern beide Parteien gemeinsam festlegen, welche technischen Fragen geklärt werden sollen.

Schiedsgutachten Risse in Holz-Haustür Gemeinsame Beauftragung Technische Streitklärung Sachverständigenpraxis
Ausgangslage

Etwa ein halbes Jahr nach dem Einbau zeigen sich Risse in der Füllung einer Holz-Haustür.

Gemeinsamer Schritt

Beide Seiten verständigen sich auf einen Sachverständigen und gemeinsame Fachfragen.

Prüfung

Rissbild, Konstruktion, mögliche Ursachen und vorhandene Unterlagen werden innerhalb des vereinbarten Auftrags untersucht.

Ziel

Nicht zwei gegensätzliche Gutachten, sondern eine gemeinsame technische Tatsachengrundlage.

Der Praxisfall

Nach einem halben Jahr zeigen sich Risse in der Haustürfüllung

Bei einem Wohnhaus wurde eine Holz-Haustür eingebaut. Zunächst bestand kein erkennbarer Anlass für einen Streit. Erst nach ungefähr einem halben Jahr zeigten sich an der Füllung mehrere sichtbare Risse.

Damit stellte sich nicht nur die Frage, dass sich die Oberfläche bzw. Füllung verändert hatte. Entscheidend wurde vielmehr, wie dieses Rissbild technisch einzuordnen ist, welche Ursachen dafür in Betracht kommen und welche Maßnahmen gegebenenfalls geeignet sind.

Zwischen Eigentümer und ausführendem Handwerksbetrieb entstanden hierzu unterschiedliche Auffassungen. Gerade bei solchen Schadensbildern kann eine Diskussion schnell festfahren: Die sichtbaren Risse lassen sich dokumentieren, ihre Ursache, technische Bedeutung und die daraus gegebenenfalls abzuleitende Abhilfe sind damit aber noch nicht beantwortet.

Risse in der Füllung einer Holz-Haustür als Gegenstand eines Schiedsgutachtens
Sichtbare Risse in der Füllung der Holz-Haustür. Der Detailausschnitt dokumentiert das Rissbild, das Gegenstand der gemeinsam beauftragten fachlichen Untersuchung war.
Ein sichtbares Schadensbild beantwortet noch nicht automatisch die Frage nach seiner Ursache. Genau diese fachliche Trennung kann für ein Schiedsgutachten entscheidend sein.

Im beschriebenen Fall entschieden sich die Beteiligten deshalb nicht dafür, jeweils einen eigenen Sachverständigen mit einer eigenen Bewertung zu beauftragen. Stattdessen verständigten sie sich darauf, einen Sachverständigen gemeinsam zu beauftragen und die streitigen technischen Fragen vorab festzulegen.

Die konkreten Einzelheiten des Auftrags und die abschließende Bewertung des Einzelfalls werden in diesem Praxisbericht bewusst nicht wiedergegeben. Im Mittelpunkt steht der Ablauf: Wie kann aus einem Streit über ein reales Schadensbild wieder eine gemeinsam definierte fachliche Fragestellung werden?

Der entscheidende Unterschied

Nicht zwei Gutachter für zwei Seiten – sondern eine gemeinsame Beauftragung

Bei einem klassischen Privatgutachten beauftragt regelmäßig eine Partei den Sachverständigen. Das kann sinnvoll und notwendig sein. Die andere Seite muss diese Beauftragung und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen aber nicht automatisch als eigene Grundlage übernehmen.

Beim Schiedsgutachten ist der Ausgangspunkt ein anderer: Beide Parteien verständigen sich darauf, denselben Sachverständigen mit der Klärung der vereinbarten Fachfragen zu beauftragen.

Zwei getrennte Positionen

Auftraggeber und Auftragnehmer lassen ihren jeweiligen Standpunkt unabhängig voneinander prüfen. Am Ende können zwei Bewertungen nebeneinanderstehen – und der Streit über die Technik geht weiter.

Gemeinsame Fachfrage

Beide Seiten grenzen den technischen Streitpunkt ein und beauftragen einen Sachverständigen mit derselben Fragestellung. Damit entsteht eine gemeinsame Ausgangsbasis.

Nicht mehr zwei technische Wahrheiten gegeneinanderstellen, sondern eine gemeinsam beauftragte Fachfrage klären.

Das bedeutet nicht, dass Auftraggeber und Handwerker plötzlich derselben Meinung sein müssen. Der wichtige Unterschied liegt darin, dass beide Seiten sich vor der Begutachtung darauf verständigen, was fachlich geklärt werden soll und wer diese Klärung übernimmt.

Die Fragestellung

Ein gutes Schiedsgutachten beginnt vor dem Ortstermin

Die Qualität eines Schiedsgutachtens hängt nicht nur davon ab, wie sorgfältig später geprüft wird. Mindestens ebenso wichtig ist, dass der Auftrag vorab verständlich und ausreichend konkret festgelegt wird.

Eine allgemeine Formulierung wie „Bitte prüfen Sie die Haustür“ lässt viel Raum für unterschiedliche Erwartungen. Im vorliegenden Fall ist das sichtbare Rissbild zwar der Ausgangspunkt. Für das Schiedsgutachten müssen daraus aber konkrete technische Fragen entwickelt werden, die beide Parteien gleichermaßen verstehen.

Bei einem solchen Rissbild können Fragen beispielsweise lauten

  • wie das vorhandene Rissbild in der Holzfüllung technisch einzuordnen ist,
  • welche Ursachen für die Rissbildung anhand von Konstruktion, Material und Randbedingungen in Betracht kommen,
  • ob die festgestellte Veränderung technisch als hinzunehmende Erscheinung oder als relevante Abweichung einzuordnen ist,
  • ob und mit welchen Maßnahmen sich ein fachgerechter Zustand technisch herstellen lässt.

Welche Fragen im Einzelfall sinnvoll sind, hängt vom Auftrag ab. Im hier anonymisierten Haustürfall wurden die konkreten Fragen zwischen den Beteiligten vor der Begutachtung festgelegt.

Je klarer die gemeinsame Fragestellung, desto geringer ist das Risiko, dass der Sachverständige einen anderen Streit untersucht als den, den die Parteien eigentlich lösen wollen.

Gemeinsamer Auftrag

Beide Parteien sind Auftraggeber

Für das Schiedsgutachten wird die gemeinsame Beauftragung schriftlich festgehalten. Darin können unter anderem die Parteien, die zu beantwortenden Fragen, die zur Verfügung gestellten Unterlagen, die Vergütung und weitere Rahmenbedingungen des Auftrags geregelt werden.

Genau dieses Prinzip findet sich auch im Mustervertrag des Westdeutschen Handwerkskammertags zum handwerklichen Sachverständigenwesen: Dort sind zwei Auftraggeber vorgesehen, die den Sachverständigen gemeinsam mit konkret bezeichneten schiedsgutachtlichen Feststellungen und Beurteilungen beauftragen.

Der Auftrag sollte nicht nebenbei entstehen

Bei einem Schiedsgutachten ist es besonders wichtig, dass die Beteiligten vor Beginn der eigentlichen Untersuchung wissen, worauf sie sich verständigt haben. Der Sachverständige sollte den Auftrag nicht während des Ortstermins nach Belieben erweitern oder aus einer einzelnen technischen Frage einen vollständig neuen Streitgegenstand machen.

Für die sachverständige Arbeit entsteht dadurch ein klarer Rahmen: Unterlagen werden gesichtet, der Zustand wird untersucht und die vorher vereinbarten Fragen werden beantwortet.

Der Ortstermin

Am Bauteil geht es nicht darum, einen Gewinner zu bestimmen

Beim gemeinsamen Ortstermin steht zunächst die technische Feststellung im Vordergrund. Wie verlaufen die Risse? In welchen Bereichen der Füllung treten sie auf? Wie ist das Türblatt konstruktiv aufgebaut? Welche Unterlagen zur Tür, zur Ausführung und gegebenenfalls zu Material oder Oberflächenbehandlung liegen vor? Welche der vereinbarten Fragen lassen sich durch Sichtprüfung, Messungen oder weitere Untersuchungen beantworten?

Dabei ist die Trennung zwischen Feststellung, technischer Einordnung und einer daraus folgenden Beurteilung besonders wichtig.

Ein vereinfachtes Beispiel

Feststellung: In bestimmten Bereichen der Füllung sind Risse vorhanden. Technische Einordnung: Das Rissbild wird unter Berücksichtigung von Konstruktion, Material, Randbedingungen und vorhandenen Unterlagen untersucht. Beurteilung: Die konkret vereinbarte Fachfrage wird anschließend auf dieser Grundlage nachvollziehbar beantwortet.

Der Sachverständige ist dabei nicht der Vertreter einer Partei. Das Schiedsgutachten lebt gerade davon, dass beide Seiten denselben fachlichen Prüfmaßstab und dieselben Feststellungen als Grundlage erhalten.

Beim Ortstermin geht es nicht darum, einen „Gewinner“ zu bestimmen. Entscheidend ist, den vorhandenen Zustand festzustellen und die vereinbarten Fachfragen nachvollziehbar zu beantworten.

Was sich dadurch verändert

Die Diskussion bekommt einen gemeinsamen technischen Ausgangspunkt

In vielen festgefahrenen Auseinandersetzungen wird irgendwann nicht mehr nur über das Bauteil gesprochen. Dann geht es zusätzlich um frühere Schreiben, Formulierungen, vermutete Absichten und die Frage, wer sich wann wie verhalten hat. Wie sich eine zunächst lösbare Beanstandung überhaupt zu einem festgefahrenen Konflikt entwickeln kann, zeigt auch der Praxisbericht Streit mit dem Handwerker – warum etwas Geduld manchmal mehr bringt als sofortiger Druck .

Ein Schiedsgutachten löst solche Begleitthemen nicht automatisch. Es kann die eigentliche technische Auseinandersetzung aber wieder auf den Punkt zurückführen: Was ist vorhanden und wie ist genau dieser Zustand fachlich einzuordnen?

Das Schiedsgutachten nimmt den Parteien nicht ihre weitere Entscheidung ab. Es kann aber dafür sorgen, dass diese Entscheidung auf derselben technischen Tatsachengrundlage getroffen wird.

Gerade darin liegt der praktische Wert. Auftraggeber und Handwerker müssen sich nicht darüber einigen, wer den Streit „gewonnen“ hat. Sie erhalten zunächst eine gemeinsame fachliche Antwort auf die Fragen, die sie selbst zum Gegenstand des Auftrags gemacht haben.

Rechtlicher Rahmen

Schiedsgutachten ist nicht dasselbe wie Schiedsgericht

Der Begriff führt gelegentlich zu Missverständnissen. Ein Schiedsgutachter ist kein Schiedsrichter und das Schiedsgutachten ist kein Schiedsgericht. Der Sachverständige entscheidet nicht anstelle eines Gerichts den gesamten Rechtsstreit zwischen den Parteien.

Die rechtliche Grundlage eines Schiedsgutachtens wird regelmäßig über eine Schiedsgutachterabrede geschaffen. Die Industrie- und Handelskammern verweisen hierfür auf die §§ 317 bis 319 BGB. Entscheidend ist, was die Parteien in ihrer konkreten Vereinbarung dem Schiedsgutachter übertragen und welche Bedeutung seine Feststellungen und Beurteilungen erhalten sollen.

Die Vereinbarung ist wichtiger als ein Schlagwort

Es reicht nicht, ein Gutachten lediglich „Schiedsgutachten“ zu nennen. Untersuchungsgegenstand, Fragestellungen und die vereinbarte Bedeutung des Ergebnisses sollten vor der Beauftragung eindeutig geregelt werden. Bei rechtlichen Fragen zur Ausgestaltung einer Schiedsgutachterabrede ist anwaltliche Beratung der richtige Ansprechpartner.

§ 319 BGB sieht Grenzen für die Verbindlichkeit einer durch einen Dritten getroffenen Bestimmung vor. Wie diese Regelungen auf einen konkreten Schiedsgutachtenvertrag anzuwenden sind, ist eine Rechtsfrage und nicht Gegenstand dieses technischen Praxisberichts.

Nicht für jeden Streit geeignet

Wann ein Schiedsgutachten funktionieren kann – und wann eher nicht

Eine gute Ausgangslage

Beide Seiten wollen die technische Frage tatsächlich klären, können sich auf einen Sachverständigen verständigen und sind bereit, die zu untersuchenden Punkte vorher gemeinsam festzulegen.

Eine schwierige Ausgangslage

Eine Seite sucht im Grunde nur eine Bestätigung der eigenen Position, die Parteien können sich nicht einmal auf den Streitgegenstand einigen oder es soll ausschließlich eine rechtliche Frage entschieden werden.

Auch ein Schiedsgutachten ist deshalb kein Allheilmittel. Es funktioniert am besten, wenn hinter dem Streit eine abgrenzbare technische Frage steht und beide Seiten tatsächlich bereit sind, diese gemeinsam klären zu lassen.

Was ein Schiedsgutachten nicht leisten soll

Es soll nicht einen vollständigen Konflikt mit allen rechtlichen, wirtschaftlichen und persönlichen Nebenfragen übernehmen. Je klarer der fachliche Kern beschrieben werden kann, desto besser lässt sich die sachverständige Aufgabe bearbeiten.

Aus Sachverständigensicht

Weniger Streitstoff kann manchmal mehr Klärung bedeuten

Ein umfangreicher Auftrag ist nicht automatisch ein besserer Auftrag. Gerade bei einer technischen Auseinandersetzung kann es sinnvoll sein, den Untersuchungsgegenstand bewusst eng zu halten.

Bei einer Haustür kann beispielsweise eine einzelne Ausführungsfrage der eigentliche Kern des Streits sein. Wird genau diese Frage gemeinsam formuliert und beantwortet, kann das für die weitere Verständigung wertvoller sein als ein Gutachten, das zusätzlich zahlreiche unstreitige Details behandelt.

Ein Schiedsgutachten soll nicht entscheiden, wer der bessere Verhandler ist. Es soll eine technische Frage so klären, dass beide Seiten mit derselben Tatsachengrundlage weiterarbeiten können.

Das ist auch der Grund, warum die Vorbereitung eines solchen Auftrags besonders sorgfältig erfolgen sollte. Eine klare Frage lässt sich nachvollziehbar beantworten. Eine unklare Erwartung lässt dagegen auch nach einem umfangreichen Gutachten Raum für neue Missverständnisse.

Was dieser Praxisbericht zeigen soll

Vier Punkte, die ein Schiedsgutachten besonders machen

1. Gemeinsamer Sachverständiger

Beide Parteien beauftragen nicht gegeneinander, sondern denselben Sachverständigen für die vereinbarte technische Klärung.

2. Klare Fachfragen

Der Streitgegenstand wird vor der Untersuchung möglichst eindeutig beschrieben und auf die tatsächlich strittigen Punkte begrenzt.

3. Gemeinsame Tatsachengrundlage

Die Feststellungen und fachlichen Beurteilungen entstehen aus einer gemeinsamen Beauftragung und nicht aus zwei getrennten Parteigutachten.

4. Grenzen vorher regeln

Fragestellung, Unterlagen, Auftrag und die vereinbarte Bedeutung des Ergebnisses sollten bereits vor Beginn der Begutachtung klar sein.

Fazit

Eine gemeinsame fachliche Klärung kann mehr bringen als zwei neue Positionen

Im beschriebenen Haustürfall war der entscheidende Schritt nicht eine weitere technische Behauptung einer der beiden Seiten. Entscheidend war, dass Eigentümer und Handwerksbetrieb bereit waren, die strittigen Punkte gemeinsam durch einen Sachverständigen untersuchen zu lassen.

Damit ändert sich die Ausgangslage: Nicht jede Partei versucht zunächst, die eigene technische Sicht weiter zu untermauern. Stattdessen wird gemeinsam festgelegt, welche Fachfragen beantwortet werden sollen.

Ein Schiedsgutachten beseitigt nicht automatisch jeden Streit. Es kann aber dafür sorgen, dass nicht länger über unterschiedliche technische Annahmen gestritten wird, sondern beide Seiten dieselbe fachliche Grundlage für ihre weitere Entscheidung erhalten.

Manchmal besteht der wichtigste Schritt zur Lösung nicht darin, noch ein Argument hinzuzufügen – sondern darin, sich gemeinsam darauf zu verständigen, welche Frage fachlich beantwortet werden soll.

Fachliche Grundlage

Weiterführende Informationen zum Schiedsgutachten

Für das handwerkliche Sachverständigenwesen stellt der Westdeutsche Handwerkskammertag eine ausführliche Broschüre bereit. Sie enthält unter anderem als Anlage einen Mustervertrag über die Erstattung eines Schiedsgutachtens.

Sebastian Sudhoff bei der Qualitätskontrolle eines Holzfensters

Autor dieses Praxisberichts

Sebastian Sudhoff

Tischlermeister und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Tischlerhandwerk

In der Sachverständigenpraxis geht es nicht nur um die technische Untersuchung eines Bauteils. Ebenso wichtig ist ein klar definierter Auftrag: Welche Fragen sollen beantwortet werden, welche Unterlagen gehören zur Grundlage und wo endet die sachverständige Aufgabe?

Schiedsgutachten sind dafür ein besonders anschauliches Beispiel: Zwei Parteien mit unterschiedlichen Interessen verständigen sich darauf, eine technische Frage gemeinsam durch einen unabhängigen Sachverständigen klären zu lassen.

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Gutachten, Ortstermin und fachliche Einordnung

Konkrete Leistung

Schiedsgutachten im Tischlerhandwerk

Wenn zwei Parteien eine technische Streitfrage gemeinsam durch einen unabhängigen Sachverständigen klären lassen möchten, finden Sie die konkrete Leistung des Sachverständigenbüros unter Schiedsgutachten im Tischlerhandwerk .

Hinweis: Dieser Praxisbericht erläutert das Schiedsgutachten anhand eines anonymisierten Falles aus der Sachverständigenpraxis. Er dient der allgemeinen fachlichen Orientierung und ersetzt weder die technische Prüfung eines konkreten Einzelfalls noch eine Rechtsberatung. Die rechtliche Ausgestaltung und Bindungswirkung einer Schiedsgutachterabrede richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung und sollte bei Bedarf rechtlich geprüft werden.