Praxisbericht · Küchengutachten · Gutachterkosten · Möbelhaus
„Muss das Möbelhaus meinen Gutachter bezahlen?“ – Warum ich nicht sofort ein Küchengutachten empfehle
Die neue Küche hat Mängel, das Möbelhaus reagiert nicht wie erwartet – und irgendwann steht die Frage im Raum: „Wenn ich jetzt einen Sachverständigen beauftrage, muss das Möbelhaus die Kosten nicht sowieso übernehmen?“
Diese Frage höre ich regelmäßig. Meine Antwort beginnt trotzdem nicht mit einem Gutachten. Zunächst versuche ich, mit dem kleinsten sinnvollen Aufwand herauszufinden, was technisch überhaupt vorliegt – etwa ob sich ein Schaden bereits über Fotos, Unterlagen und eine erste fachliche Einordnung plausibel eingrenzen lässt.
„Muss das Möbelhaus die Kosten für den Gutachter übernehmen?“
Nicht sofort ein Gutachten schreiben, sondern zunächst den Sachverhalt einordnen.
Fotos, Unterlagen, eine kurze Einschätzung oder ein überschaubarer Ortstermin.
Ein Schraubendreher und jemand, der weiß, wie ein Küchenbeschlag eingestellt wird.
Eine Frage, die häufig kommt
„Das Gutachten zahlt doch anschließend das Möbelhaus, oder?“
Gerade bei Streitigkeiten über eine neue Einbauküche bekomme ich diese Frage erstaunlich häufig.
Die Küche wurde geliefert und montiert. Danach fallen verschiedene Dinge auf: Türen stehen nicht sauber, Fugenbilder passen nicht, Fronten sind nicht richtig ausgerichtet oder einzelne Anschlussdetails sehen zumindest fragwürdig aus.
Häufig gab es bereits Gespräche mit dem Möbelhaus oder erste Nachbesserungsversuche. Irgendwann möchte der Kunde wissen, wie es weitergehen soll.
Und dann kommt häufig der Gedanke:
So pauschal würde ich das einem Auftraggeber niemals versprechen.
Wer einen privaten Sachverständigen beauftragt, erteilt zunächst selbst einen Auftrag. Ob und in welchem Umfang die dadurch entstehenden Kosten später von einem anderen Beteiligten zu erstatten sind, ist eine davon getrennte rechtliche Frage.
Genau deshalb erläutere ich auf Küchengutachten – Kosten und Aufwand bewusst, dass Kosten, Umfang und möglicher späterer Kostenersatz voneinander unterschieden werden sollten.
„Kostenloses Küchengutachten“
Eine mögliche Kostenerstattung macht ein Gutachten nicht automatisch kostenlos
Im Internet finden sich Angebote, bei denen Gutachten oder sachverständige Leistungen mit Begriffen wie „kostenlos“ oder „direkte Abrechnung“ beworben werden.
Für einen Kunden mit einer mangelhaften Küche klingt das natürlich zunächst sehr attraktiv.
Ich halte es trotzdem für sinnvoll, zwei Dinge sauber voneinander zu trennen.
Kosten des Gutachtens und mögliche Erstattung sind zwei verschiedene Fragen
Ein Sachverständiger erbringt eine beauftragte Leistung. Ob diese Kosten später gegenüber einem Möbelhaus, Verkäufer oder einem anderen Beteiligten geltend gemacht werden können, ist eine gesonderte Frage.
Für meine technische Arbeit ist deshalb zunächst etwas anderes entscheidend:
Braucht der Kunde überhaupt ein Gutachten?
Mein üblicher Weg
Erst einmal mit dem kleinsten sinnvollen Aufwand anfangen
Wenn mich jemand wegen einer beanstandeten Küche kontaktiert, empfehle ich nicht automatisch ein umfangreiches Küchengutachten .
Zunächst möchte ich wissen, was überhaupt passiert ist.
- Wie alt ist die Küche?
- Welche Punkte werden konkret beanstandet?
- Gibt es aussagekräftige Fotos?
- Wurde bereits nachgebessert?
- Wie reagiert das Möbelhaus?
- Welche Unterlagen liegen vor?
- Und vor allem: Was möchte der Kunde eigentlich erreichen?
Manchmal lässt sich anhand dieser Informationen bereits erkennen, welche Punkte fachlich relevant sind und welche zunächst gar keine umfangreiche Begutachtung benötigen.
Dieser Grundgedanke gilt nicht nur bei Küchen. Auch auf der Seite Wann ist ein Gutachten sinnvoll – und wann nicht? geht es genau um diese Abstufung.
Manchmal bin ich dann doch zuerst Tischler
Nicht jeder schiefe Spalt braucht ein 25-seitiges Gutachten
Bei Ortsterminen an Küchen habe ich deshalb meistens auch etwas Werkzeug im Auto.
Manchmal steht man vor einer Schranktür, deren Fugenbild überhaupt nicht stimmt. Die Front steht schief, zwei Türen laufen sichtbar auseinander oder ein Auszug sitzt nicht sauber.
Nach einer kurzen Prüfung ist dann gelegentlich klar: Hier braucht es keine mehrseitige sachverständige Ausarbeitung.
Die Tür muss schlicht richtig eingestellt werden.
Wenn die Situation es zulässt, stelle ich sie ein.
Dann ist das Problem manchmal nach wenigen Minuten erledigt, die Küche sieht wieder ordentlich aus und aus einem vermeintlichen „Gutachtenfall“ wird eine kleine handwerkliche Korrektur.
Vielleicht bin ich an solchen Stellen einfach noch zu sehr Tischler.
Wenn ich einen Punkt mit Erfahrung und wenigen Handgriffen sinnvoll beheben kann, möchte ich nicht zuerst zwei Seiten darüber schreiben, wie man ihn theoretisch beheben könnte.
Dadurch verdiene ich unter Umständen weniger. Fachlich halte ich diesen Weg trotzdem für richtig.
Ganz so einfach ist es trotzdem nicht
Auch eine kleine Einstellung setzt Erfahrung voraus
Eine Küchentür einzustellen klingt zunächst banal.
Entscheidend ist aber zu erkennen, warum sie überhaupt falsch steht.
Liegt es tatsächlich nur an der Einstellung eines Beschlags? Ist der Korpus ausgerichtet? Sitzen die Scharniere richtig? Ist die Front verzogen? Haben sich Bauteile verändert? Oder versucht man mit einer Einstellung lediglich einen ganz anderen Montagefehler zu kaschieren?
Wer mit Möbel- und Küchenbeschlägen regelmäßig arbeitet, erkennt häufig sehr schnell, welche Einstellmöglichkeit welche Veränderung bewirkt.
Genau darin liegt der Unterschied zwischen „an einer Schraube drehen“ und einer fachgerechten Korrektur.
Wichtig: Nicht jeden Zustand sofort verändern
Besteht bereits ein Streit über die Ausführung und kann der vorhandene Zustand als Nachweis wichtig sein, wird natürlich zunächst dokumentiert. Eine schnelle Korrektur darf nicht dazu führen, dass ein technisch relevanter Ausgangszustand anschließend nicht mehr nachvollziehbar ist.
Typische technische Fehler und ihre Einordnung behandeln wir auch unter Montagefehler bei Einbauküchen .
Nicht immer braucht es dieselbe Leistung
Von der ersten Einschätzung bis zum vollständigen Gutachten
Bei einer beanstandeten Küche gibt es nicht nur die beiden Möglichkeiten „nichts tun“ oder „großes Gutachten“.
In der Praxis kann die sinnvolle Vorgehensweise sehr unterschiedlich aussehen.
1. Erste fachliche Einordnung
Fotos, Unterlagen und eine Beschreibung können bereits helfen, die Situation zunächst einzugrenzen und unnötigen Aufwand zu vermeiden.
2. Ortstermin
Wenn die Ursache aus Bildern nicht zuverlässig beurteilt werden kann, kann eine Untersuchung der Küche vor Ort der sinnvollste nächste Schritt sein.
3. Dokumentation und kurze Stellungnahme
Nicht jede technische Feststellung benötigt ein umfangreiches Gutachten. Manchmal genügt eine gezielte schriftliche Einordnung der entscheidenden Punkte.
4. Ausführliches Gutachten
Erst wenn Umfang, Streitstand oder technische Fragestellung es tatsächlich erfordern, ist eine umfassendere schriftliche Ausarbeitung sinnvoll.
Auch das gehört zur Beratung
Manchmal empfehle ich ausdrücklich kein Gutachten
Auch das kommt vor.
Wenn ich nach einer ersten Prüfung zu dem Ergebnis komme, dass eine umfangreiche schriftliche Begutachtung fachlich keinen sinnvollen Mehrwert bringt, sage ich das dem Kunden.
Natürlich könnte ich trotzdem einen längeren Bericht schreiben.
Aber nur weil etwas geschrieben werden kann, heißt das noch lange nicht, dass es gebraucht wird.
Ein Gutachten sollte einen Zweck erfüllen
Es sollte technische Fragen beantworten, Feststellungen nachvollziehbar dokumentieren oder eine fachliche Einordnung ermöglichen. Ein Gutachten nur deshalb zu erstellen, weil möglicherweise jemand anderes die Rechnung bezahlen könnte, halte ich für den falschen Ausgangspunkt.
Gerade bei privaten Aufträgen ist es deshalb sinnvoll, den tatsächlichen Untersuchungsumfang vorab festzulegen. Mehr dazu unter Privatgutachten – Sinn, Grenzen und Einsatzbereiche .
Und wer bezahlt am Ende?
Diese Frage sollte nicht mit der technischen Untersuchung vermischt werden
Natürlich ist die Kostenfrage für einen Kunden wichtig.
Wenn eine neue Küche erhebliche Beanstandungen aufweist, möchte niemand zusätzlich hohe Sachverständigenkosten tragen, obwohl die Ursache möglicherweise bei Lieferung oder Montage liegt.
Trotzdem trenne ich bei meiner Arbeit zwei Fragen:
- Technisch: Welche Untersuchung ist notwendig, um den Sachverhalt fachlich sinnvoll zu klären?
- Rechtlich: Wer muss die dadurch entstehenden Kosten am Ende tragen beziehungsweise können diese Kosten geltend gemacht werden?
Die erste Frage gehört zu meiner Arbeit als Sachverständiger. Die zweite kann je nach Einzelfall eine rechtliche Bewertung erfordern.
Deshalb verspreche ich einem Auftraggeber nicht, dass ein Möbelhaus seine Gutachterkosten in jedem Fall übernehmen muss.
Ähnlicher Grundgedanke
Auch bei vorhandenen Gutachten fange ich lieber einen Schritt früher an
Derselbe Grundsatz gilt übrigens, wenn bereits ein Gutachten vorhanden ist und jemand eine zweite sachverständige Einschätzung möchte.
Auch dann besteht meine erste Aufgabe nicht darin, möglichst schnell ein weiteres großes Gutachten zu produzieren.
Zunächst wird geprüft, welche Fragestellung vorlag, was festgestellt wurde und ob die Schlussfolgerungen nachvollziehbar sind.
Ein konkretes Beispiel dazu zeigt der Praxisbericht „Können Sie sich dieses Gutachten einmal ansehen?“ – Wann eine sachverständige Zweitmeinung sinnvoll ist .
Was dieser Praxisbericht zeigt
Vier Gedanken zu Küchengutachten und Gutachterkosten
1. „Kostenlos“ und „möglicherweise erstattungsfähig“ sind nicht dasselbe
Wer einen Sachverständigen beauftragt, sollte vorher wissen, welche Leistung beauftragt wird und welche Kosten dabei entstehen.
2. Nicht jede Beanstandung benötigt ein Gutachten
Manchmal reichen Fotos, eine technische Einschätzung, ein Ortstermin oder eine kleine handwerkliche Korrektur.
3. Erst dokumentieren, dann gegebenenfalls korrigieren
Wenn der Ausgangszustand später noch von Bedeutung sein kann, sollte er zunächst nachvollziehbar festgehalten werden.
4. Der notwendige Aufwand bestimmt die Leistung
Ein umfangreiches Gutachten sollte entstehen, weil es fachlich benötigt wird – nicht weil möglicherweise jemand anderes dafür bezahlt.
Mein Fazit
Erst das Problem lösen – dann überlegen, wie viel Gutachten wirklich nötig ist
Wenn mich jemand wegen einer beanstandeten Küche anruft, lautet meine erste Frage deshalb nicht: „Wie groß soll das Gutachten werden?“
Ich möchte zunächst wissen, was passiert ist, was beanstandet wird und welche Unterlagen bereits vorhanden sind.
Vielleicht braucht es danach tatsächlich ein ausführliches Küchengutachten.
Vielleicht reicht ein Ortstermin.
Vielleicht genügt zunächst eine überschaubare fachliche Einschätzung.
Und manchmal hole ich eben den Schraubendreher aus dem Auto, stelle zwei Türen ordentlich ein und die Sache ist erledigt.
Wenn das am Ende bedeutet, dass ich weniger schreibe und weniger abrechne, ist das für mich in Ordnung.
Schließlich soll nicht das Gutachten möglichst groß werden – sondern das Problem möglichst sinnvoll gelöst werden.
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