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Sachverständiger für Küche: IHK oder HWK? – Was bei der Suche wirklich entscheidend ist

Vor einigen Tagen rief mich ein Rechtsanwalt an und fragte, ob ich auch Einbauküchen begutachte. Die kurze Antwort: natürlich. Interessanter war aber der Grund für seinen Anruf.

Für ein laufendes Gerichtsverfahren wurde ein Sachverständiger benötigt. Bei der Suche tauchte eine Frage auf, die offenbar häufiger für Verwirrung sorgt: Muss für eine Küche ein IHK-Sachverständiger gesucht werden – oder kommt ein öffentlich bestellter Sachverständiger des Tischlerhandwerks über die Handwerkskammer in Betracht?

IHK oder HWK Küchengutachten Gerichtsgutachten Tischlerhandwerk Sachgebiet
Ungleichmäßiges Spaltmaß an Hängeschränken einer Einbauküche als Beispiel für eine sachverständige Küchenbewertung
Eine Einbauküche kann sehr unterschiedliche technische Fragen aufwerfen. Bei Frontfluchten, Möbelkonstruktion, Beschlägen und Montage liegt der fachliche Bezug häufig im Tischlerhandwerk. Entscheidend ist deshalb das passende Sachgebiet – nicht allein das Kürzel der bestellenden Kammer.
Die Anfrage

Ein Rechtsanwalt sucht für ein gerichtliches Verfahren einen Sachverständigen für eine Einbauküche.

Die Frage

Muss es ein IHK-Sachverständiger sein oder kommt auch ein HWK-Sachverständiger infrage?

Entscheidend

Nicht das Kürzel der Kammer, sondern das passende Sachgebiet zur technischen Fragestellung.

Bei Gericht

Welcher Sachverständige beauftragt wird, entscheidet letztlich das Gericht.

Der Anruf

„Bewerten Sie eigentlich auch Küchen?“

Die Frage kam von einem Rechtsanwalt.

Er suchte für einen Mandanten in einem bereits laufenden Gerichtsverfahren einen Sachverständigen. Gegenstand des Verfahrens war eine Einbauküche und die Sache klang nicht nach einer einfachen Kleinigkeit.

Die Frage, ob ich Küchen begutachte, war schnell beantwortet. Küchen, Möbel, Arbeitsplatten und deren Montage gehören regelmäßig zu meiner sachverständigen Arbeit im Tischlerhandwerk.

Spannender wurde der zweite Teil des Gesprächs.

Im Verfahren war bereits ein Sachverständiger ins Gespräch gebracht worden. Dieser stand zunächst nicht zeitnah zur Verfügung. Bei der Suche nach einer Alternative entstand deshalb die Frage:

Braucht man für eine Einbauküche einen Sachverständigen der IHK – oder einen Sachverständigen der Handwerkskammer?

Genau an dieser Stelle lohnt es sich, einen Schritt zurückzugehen.

IHK-Sachverständiger?

Warum so häufig nach einem „IHK-Sachverständigen“ gesucht wird

Der Begriff „IHK-Sachverständiger“ wird im Alltag häufig fast wie ein allgemeiner Begriff für einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen verwendet.

Das ist verständlich, aber etwas zu kurz gedacht.

Öffentlich bestellte Sachverständige können von unterschiedlichen öffentlich-rechtlichen Stellen bestellt werden. Industrie- und Handelskammern bestellen Sachverständige für bestimmte Sachgebiete. Handwerkskammern bestellen Sachverständige für Sachgebiete des Handwerks.

Für mich bedeutet das ganz praktisch:

Die Kammer ist nicht meine erste Frage

Wenn jemand einen Sachverständigen für eine Küche sucht, möchte ich zuerst wissen, welche technische Frage überhaupt beantwortet werden soll. Erst dann lässt sich beurteilen, welches Sachgebiet fachlich passt.

Das Sachgebiet entscheidet

„Küche“ ist noch keine ausreichend genaue technische Fragestellung

Eine Einbauküche besteht aus vielen unterschiedlichen Bauteilen und Gewerken.

Deshalb reicht die Information „Es geht um eine Küche“ für die Auswahl eines Sachverständigen noch nicht unbedingt aus.

Bei einer sachverständigen Bewertung einer Einbauküche können beispielsweise folgende Fragen im Mittelpunkt stehen:

  • Korpusse und Küchenmöbel
  • Fronten und Möbeltüren
  • Scharniere, Auszüge und Beschläge
  • Arbeitsplatten
  • Ausschnitte und Plattenverbindungen
  • Passleisten und Blenden
  • Befestigung und Montage der Küchenmöbel
  • Maßhaltigkeit und Ausrichtung
  • Oberflächen und Kanten
  • Anschluss- und Montagedetails

Solche Fragestellungen können fachlich sehr eng mit dem Tischlerhandwerk verbunden sein.

Detail einer Küchenfront mit eingelassener Aluminiumgriffleiste und bearbeiteter Plattenkante
Ein typisches Detail aus einer Küchenbewertung: Bearbeitete Plattenkante, Griffprofil und Möbelkonstruktion müssen technisch gemeinsam betrachtet werden. Solche Fragen unterscheiden sich fachlich deutlich von Elektro-, Gas- oder Sanitärthemen derselben Küche.

Geht es dagegen beispielsweise ausschließlich um eine Elektroinstallation, eine Gasinstallation oder eine andere spezielle technische Anlage, kann ein anderes Sachgebiet erforderlich sein.

Wer den richtigen Sachverständigen sucht, sollte deshalb nicht zuerst nach „IHK oder HWK?“ fragen, sondern: „Welches Sachgebiet passt zu meinem technischen Problem?“

Sachverständige des Handwerks

Warum bei Küchenfragen das Tischlerhandwerk naheliegen kann

Handwerkskammern bestellen und vereidigen Sachverständige für Sachgebiete des Handwerks.

Die Handwerkskammer Dortmund nennt beispielsweise ausdrücklich auch Teilgebiete wie „Möbel und Innenausbau im Tischlerhandwerk“.

Das macht deutlich, warum bei Streitigkeiten über Küchenmöbel, Arbeitsplatten, Beschläge oder die Montage einer Einbauküche ein Sachverständiger des Tischlerhandwerks fachlich naheliegen kann.

Es folgt daraus aber nicht, dass jede Fragestellung an einer Küche automatisch dem Tischlerhandwerk zuzuordnen ist.

Genau deshalb möchte ich bei einer Anfrage immer zuerst den konkreten technischen Sachverhalt kennen. Welche Bauteile und Montagefragen bei einer Einbauküche typischerweise geprüft werden, zeigt die Fachseite Küchenbewertung und Gutachten für Einbauküchen .

Meine öffentliche Bestellung

Ich bin öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Tischlerhandwerk der Handwerkskammer Dortmund. Entscheidend ist dabei nicht lediglich die Bezeichnung „HWK-Sachverständiger“, sondern das Sachgebiet, für das die öffentliche Bestellung besteht.

Gerichtlicher Auftrag

Wer entscheidet bei Gericht, welcher Sachverständige beauftragt wird?

Bei einem gerichtlichen Verfahren entscheidet letztlich das Prozessgericht über die Auswahl des Sachverständigen.

§ 404 ZPO sieht außerdem vor, dass bei Arten von Gutachten, für die öffentlich bestellte Sachverständige vorhanden sind, grundsätzlich öffentlich bestellte Sachverständige herangezogen werden sollen, sofern nicht besondere Umstände eine andere Auswahl erfordern.

Die Vorschrift unterscheidet dabei nicht pauschal nach „IHK-Sachverständiger“ oder „HWK-Sachverständiger“.

Entscheidend ist vielmehr die Eignung für die konkrete Begutachtungsaufgabe.

Wie ein Sachverständigenauftrag im Gerichtsverfahren funktioniert, haben wir an anderer Stelle ausführlicher erklärt.

Parteien können bei der Suche beteiligt werden

Das Gericht kann die Parteien vor der Ernennung zur Person des Sachverständigen hören. Es kann sie außerdem auffordern, geeignete Personen zu benennen. Ein Vorschlag einer Partei bedeutet jedoch nicht automatisch, dass diese Person anschließend auch beauftragt wird.

Genau das war hier das Problem

Was passiert, wenn der zunächst vorgesehene Sachverständige keine Zeit hat?

Im konkreten Anruf war genau diese praktische Frage der Anlass für die weitere Suche.

Ein Sachverständiger war bereits ins Gespräch gebracht worden, konnte den Auftrag aber zunächst nicht zeitnah bearbeiten.

Für Rechtsanwalt und Mandant stellte sich damit die Frage, welche fachlich geeigneten Alternativen überhaupt vorhanden sind.

Und genau dabei kann die Suche nach „IHK Sachverständiger Küche“ in die falsche Richtung führen.

Denn wenn die eigentlichen Beweisfragen Küchenmöbel, Arbeitsplatten, Fronten oder deren Montage betreffen, sollte die Suche vor allem am passenden Sachgebiet ansetzen.

Bei einer komplizierten Küchenstreitigkeit hilft mir die Information „IHK oder HWK“ weniger als die Information, welche konkrete technische Frage beantwortet werden soll.

Bevor ich einen Auftrag übernehme

Erst prüfen, ob die Fragen wirklich zum eigenen Sachgebiet passen

Nur weil das Wort „Küche“ in einem Auftrag vorkommt, würde ich deshalb nicht automatisch zusagen.

Bei einem gerichtlichen Auftrag möchte ich zunächst wissen, welche Beweisfragen beantwortet werden sollen.

Gehören sie fachlich zu meinem Sachgebiet und kann ich sie mit meiner besonderen Sachkunde zuverlässig bearbeiten?

Wenn ja, passt der Auftrag.

Wenn für einzelne Fragen ein anderes Fachgebiet erforderlich ist, muss auch das sauber erkannt werden.

Genau diese klare Begrenzung gehört aus meiner Sicht zu einer verantwortungsvollen Sachverständigentätigkeit.

Was ein gerichtlicher Sachverständiger innerhalb seines Auftrags darf und wo die Grenzen liegen, erklären wir auch unter Was darf ein gerichtlicher Sachverständiger – und was nicht? .

Gerichtlicher Alltag

Sachgebiet, Auftrag und Beweisfragen gehören zusammen

Die Auswahl des Sachverständigen ist nur der erste Schritt.

Ist der Auftrag erteilt, bestimmt das Gericht den Rahmen der sachverständigen Tätigkeit. Der Sachverständige soll nicht eigenmächtig aus einer konkreten Frage einen völlig anderen Untersuchungsauftrag machen.

Genau diese Besonderheit war bereits Thema im Praxisbericht „Ein Kaffee? Warum Sachverständige im Gerichtsauftrag sogar Kekse ablehnen!“ .

Und was passieren kann, wenn die Erwartungen einer Partei und die tatsächlich gestellten Beweisfragen nicht vollständig zusammenpassen, zeigt der Praxisbericht „Können Sie sich dieses Gutachten einmal ansehen?“ – Wann eine sachverständige Zweitmeinung sinnvoll ist .

Die drei Fragen gehören für mich zusammen

  • Welches technische Problem liegt vor?
  • Welches Sachgebiet passt dazu?
  • Welche konkrete Frage soll der Sachverständige beantworten?

Was dieser Anruf zeigt

Vier Gedanken zur Suche nach einem Küchensachverständigen

1. „IHK-Sachverständiger“ ist keine allgemeine Berufsbezeichnung für alle Fälle

Öffentlich bestellte Sachverständige können von unterschiedlichen zuständigen Stellen für bestimmte Sachgebiete bestellt werden.

2. Das konkrete Sachgebiet ist entscheidend

Bei Küchen können Möbelbau, Fronten, Arbeitsplatten, Beschläge und Montage ganz andere Fachkenntnisse erfordern als beispielsweise Elektro- oder Sanitärfragen.

3. Bei Gericht entscheidet das Gericht

Parteien und Rechtsanwälte können an der Suche beteiligt sein und geeignete Personen benennen. Die eigentliche Auswahl des Sachverständigen liegt beim Gericht.

4. Ein Sachverständiger sollte auch sagen können: Das gehört nicht zu meinem Sachgebiet

Eine öffentliche Bestellung ist kein Freibrief für jedes technische Thema. Entscheidend bleibt die besondere Sachkunde für die konkret gestellte Aufgabe.

Mein Fazit

Nicht „IHK oder HWK?“ ist die erste Frage

Der Anruf des Rechtsanwalts war für mich ein gutes Beispiel dafür, wie schnell sich bei der Sachverständigensuche die falsche erste Frage einschleichen kann.

Wenn es um eine Einbauküche geht, interessiert mich zunächst nicht, ob jemand im Internet nach „IHK Sachverständiger Küche“ oder „HWK Sachverständiger Küche“ gesucht hat.

Ich möchte wissen: Was ist an der Küche strittig?

Geht es um Möbel, Fronten, Arbeitsplatten, Beschläge, Montage oder etwas völlig anderes?

Erst dann lässt sich sinnvoll entscheiden, welches Sachgebiet benötigt wird und welcher öffentlich bestellte Sachverständige fachlich dazu passt.

Nicht die drei Buchstaben auf der Kammerbezeichnung entscheiden über die fachliche Eignung. Entscheidend ist, ob Sachgebiet und konkrete technische Fragestellung zusammenpassen.

Und bei einem Gerichtsverfahren kommt noch ein Punkt hinzu: Wer den Auftrag letztlich erhält, entscheidet das Gericht.

Sebastian Sudhoff bei der Qualitätskontrolle eines Holzfensters

Autor dieses Praxisberichts

Sebastian Sudhoff

Tischlermeister und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Tischlerhandwerk

Sebastian Sudhoff wird von der Handwerkskammer Dortmund als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Tischlerhandwerk geführt.

Zu den praktischen Schwerpunkten gehören unter anderem Einbauküchen, Möbel, Arbeitsplatten, Fenster, Türen, Montagefragen und weitere Tischlerarbeiten.

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Hinweis: Dieser Praxisbericht beschreibt einen anonymisierten Anlass aus dem Sachverständigenalltag und dient der fachlichen Orientierung. Die Auswahl eines Sachverständigen in einem konkreten Gerichtsverfahren erfolgt durch das zuständige Gericht. Die Darstellung ersetzt keine rechtliche Beratung.